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Google News: Telekom-Spitzelaffäre: BGH bestätigt Haftstrafe
[Telebörse.de] - Der Ex-Abteilungsleiter für Konzernsicherheit, Klaus Trzeschan (r., hier mit seinem Anwalt), hatte im Prozess die alleinige Verantwortung übernommen. (Foto: picture alliance / dpa). Die Verurteilung des Hauptangeklagten in der Telekom-Spitzelaffäre zu
Telekom-Spitzelaffäre: BGH bestätigt Urteil gegen Sicherheitschef
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[WirtschaftsWoche] - Die Entscheidung in der Spitzelaffäre ist gefallen: Der BGH bestätigte das Urteil des Landgerichts Bonn gegen den Hauptangeklagten Klaus Trzeschan. Er muss nun ins Gefängnis. Doch viele Aspekte bleiben auch nach der Verurteilung ungeklärt.
Google News: Telekom-Spitzelaffäre: BGH bestätigt Urteil des Landgerichts Bonn
[ZDNet.de] - Im November hatte das Landgericht Bonn den ehemaligen Leiter der Konzernabteilung für interne Ermittlungen, Klaus Trzeschan, zu dreieinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Nach Ansicht der Richter hat er in sieben Fällen das Fernmeldegeheimnis
Telekom-Spitzelaffäre: Ermittlungen vor Abschluss - n-tv.de
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Nach einem Zeitungsbericht gilt es als sicher, dass der ehemalige Chef der Unterabteilung KS3 der Telekom, Klaus Trzeschan, und Ralph Kühn, Geschäftsführer der...
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